Zoll · Ausfuhr

Zollvollmacht für Ausfuhranmeldungen

Damit wir Ihre Ausfuhranmeldungen in ATLAS-AES abgeben dürfen, brauchen wir Ihre Vollmacht. Füllen Sie die Vorlage aus, speichern Sie sie als PDF oder drucken Sie sie, unterschreiben Sie mit Firmenstempel und schicken Sie sie an info@cargomate.de. Ein Scan genügt.

Ihr Unternehmen (Vollmachtgeber)
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Zollvollmacht für Ausfuhranmeldungen (ATLAS-AES)

Vollmacht zur direkten Vertretung nach Art. 18 und 19 Zollkodex der Union (UZK)

Vollmachtgeber

Firma
______________________
Anschrift
______________________
EORI-Nummer
______________________
vertreten durch
______________________

Bevollmächtigter

Firma
KNC Freight Simplifier GmbH
Anschrift
Richard-Linde-Weg 41, 21033 Hamburg
EORI-Nummer
DE223571571929321
Handelsregister
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf, HRB 173686

1. Gegenstand

Der Vollmachtgeber bevollmächtigt die KNC Freight Simplifier GmbH (Bevollmächtigter), für ihn als direkter Vertreter im Sinne von Art. 18 Abs. 1 UZK - also in seinem Namen und für seine Rechnung - Ausfuhranmeldungen im IT-Verfahren ATLAS-Ausfuhr (AES) abzugeben. Anmelder ist der Vollmachtgeber.

2. Umfang

Die Vollmacht umfasst alle Handlungen gegenüber den Zollbehörden, die mit diesen Ausfuhranmeldungen zusammenhängen, insbesondere:

  1. die Abgabe von Ausfuhr- und Wiederausfuhranmeldungen im Normalverfahren sowie nachträglicher Ausfuhranmeldungen,
  2. die Berichtigung (Art. 173 UZK) und die Ungültigerklärung (Art. 174 UZK) abgegebener Anmeldungen,
  3. die Gestellung der Waren, die Abstimmung von Beschauterminen und die Beantwortung von Rückfragen der Zollstellen,
  4. die Entgegennahme von Bescheiden, Mitteilungen und Nachrichten der Zollbehörden, insbesondere des Ausfuhrbegleitdokuments (ABD) und des Ausgangsvermerks (Empfangsvollmacht); der Bevollmächtigte leitet sie an den Vollmachtgeber weiter,
  5. Anträge zu einer einzelnen Anmeldung, etwa auf einen Alternativnachweis des Ausgangs.

Nicht umfasst sind Einfuhr- und Versandanmeldungen, Anträge auf Bewilligungen des Vollmachtgebers und Rechtsbehelfe; dafür bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.

3. Pflichten des Vollmachtgebers

Der Vollmachtgeber stellt dem Bevollmächtigten rechtzeitig vor jeder Ausfuhr alle Angaben und Unterlagen zur Verfügung, die für eine richtige und vollständige Anmeldung nötig sind - insbesondere Handels- oder Proformarechnung, Packliste, Warennummer, Warenbeschreibung, Mengen, Gewichte, Wert, Ursprung, Empfänger und Lieferbedingung. Er ist für die Richtigkeit und Vollständigkeit dieser Angaben verantwortlich (Art. 15 Abs. 2 UZK).

Er teilt dem Bevollmächtigten mit, wenn Waren einer Genehmigungspflicht, einem Verbot oder einer Beschränkung unterliegen (insbesondere Außenwirtschaftsgesetz und -verordnung, Dual-Use-Verordnung (EU) 2021/821, Embargo- und Sanktionsverordnungen), und übermittelt Genehmigungen, Bewilligungen und Nullbescheide rechtzeitig in Kopie.

Änderungen seiner Stammdaten (Firma, Anschrift, EORI-Nummer, Bewilligungen) teilt er unverzüglich mit. Die Aufbewahrungspflichten für Unterlagen (Art. 51 UZK, Handels- und Steuerrecht) bleiben unberührt.

4. Untervollmacht

Der Bevollmächtigte darf Untervollmacht an andere in der Union ansässige Zollvertreter erteilen, soweit das für die Abwicklung einer Sendung nötig ist, etwa für die Gestellung an einer anderen Zollstelle. Er bleibt Ansprechpartner des Vollmachtgebers.

5. Geltung und Widerruf

Diese Vollmacht gilt ab ihrer Unterzeichnung für alle künftigen Ausfuhrsendungen des Vollmachtgebers, bis sie widerrufen wird.

Ein Widerruf bedarf der Textform und wird mit Zugang beim Bevollmächtigten wirksam. Vor dem Zugang abgegebene Anmeldungen und die zu ihnen gehörenden Handlungen bleiben davon unberührt. Der Bevollmächtigte darf die Vollmacht den Zollbehörden als Kopie oder elektronisch vorlegen.

6. Schlussbestimmungen

Für die Tätigkeit des Bevollmächtigten gelten die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Es gilt deutsches Recht.

20.10.2026
Ort, Datum
Unterschrift und Firmenstempel des Vollmachtgebers
Name und Funktion in Druckbuchstaben

Bitte unterschrieben zurück an KNC Freight Simplifier GmbH, info@cargomate.de. Ein Scan oder PDF genügt.